Im Juni ist die IMK in Hamburg, der DFB veröffentlich neue Stadionverbotsmaßnahmen. Wir schauen drauf und fragen die Braun-Weisse-Hilfe.
Titelfoto: Stefan Groenveld
Nicht mehr lange ist es hin, dann findet die Innenminister*innenkonferenz (IMK) in Hamburg statt. Vom 17.-19. Juni treffen sich die Innenminister*innen der Länder und diskutieren unter anderem auch über weitere Sicherheitsmaßnahmen in den deutschen Stadien.
Erinnern wir uns noch einmal zurück: Ende letzten Jahres fand die IMK in Bremen statt. Zuvor waren Proteste im Stadion wahrzunehmen, es fand eine von Fanszenen Deutschlands organisierte Demo in Leipzig unter dem Motto „Der Fußball ist sicher“ statt. Die Innenminister*innen diskutierten über personalisierte Tickets, KI-Gesichtserkennung und eine Verschärfung der Stadionverbotsrichtlinien. Nur letzteres bleibt Stand der Diskussion. Personalisierte Tickets und KI-Gesichtserkennung seien vorerst vom Tisch. Es folgte lange Ruhe, dann nahmen die Proteste wieder mehr Fahrt auf, nachdem drei Monate nach der IMK Fanszenen Deutschlands erneut ein Statement veröffentlichte sowie Spruchbänder in den Kurven zu sehen waren. Dabei kritisierte man insbesondere die Intransparenz durch Politik und die Verbände. Wir hatten daraufhin bei BWH und Fanladen nachgefragt.
Zuletzt sorgen auch die Vorfälle bei Dynamo Dresden gegen Hertha BSC für Diskussionen um härtere Maßnahmen gegen gewalttätige Fußballfans. Auch, dass diese Vorfälle einen massiven Rückschritt für die Proteste der Fanszenen bedeuten können. Der DFB sprach vor kurzem harte Geldstrafen und Auflagen gegen die beiden Vereine aus. Auf der anderen Seite finden massive polizeiliche Maßnahmen gegen Fußballfans statt, mit dem Vorwurf an die Polizei die polizeilichen Statistiken hochzupushen. Ein Beispiel stellt der gewalttätige Einsatz der Polizei gegen Bremer Fans in Wolfsburg dar. Von Polizeiseite hieß es, Ordner seien massiv angegangen worden, Bremer Fans hingegen kehrten teilweise mit Platzwunden zurück. Wir blicken einmal auf die aktuellen Proteste und Maßnahmen und fragen noch einmal bei der BWH nach.
Fanszenen Deutschland kritisieren Verbände und Politik scharf
Im Mai veröffentlichte Fanszene Deutschlands zuletzt ein Statement, weiterhin mit dem starken Vorwurf der Intransparenz, äußerte aber auch starke Kritik an DFB und DFL. Die Verbände schmückten sich mit schönen Bildern und vollen Stadien, seien aber keine Stimme für die Fans, sondern folgten der populistischen Forderungen aus der Politik und arbeiten an einer „völlig undurchsichtigen“ Stadionverbot-Kommission. Am Sonntag veröffentlichte der DFB eine „Präzision der Richtlinien für Stadionverbote“, dazu unten mehr.
„Die Verschärfungen eben dieser Richtlinien gehen also auch klar auf das Konto der Verbände, die weder ihren Vereinen Rückhalt bieten noch den wirtschaftlichen Faktor von aktiver sowie lebendiger Fankultur berücksichtigen zu wollen. Und das alles wegen einer hochstilisierten Gefahrenlage in deutschen Fußballstadien.“, schreibt Fanszenen Deutschlands. Zuletzt wendete sich Fanszenen Deutschlands in ihrem Statement noch an die Politiker*innen „die selten bis nie einen Fuß in unsere Stadien gesetzt haben“ und betonten noch einmal: Die Stadien seien sicher. Das belegten auch die Zahlen.
Präzision der Stadionverbotsrichtlinien durch DFB veröffentlicht
Am Sonntag präsentierte der DFB dann die neu geplanten, präzisieren Richtlinien für Stadionverbote. Demnach soll eine zentrale Einrichtung eingesetzt werden, die sich um Stadionverbote kümmert. Die Vergabe der Stadionverbote bleibe bei den Vereinen. Diese Einrichtung soll sich „Zentrale Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote“, kurz ZAÜS nennen und bis zur vierten Spielklasse (Regionalliga) gehen. Die ZAÜS solle aus vier Mitgliedern von DFB und DFL bestehen, bei denen zwei die Befähigung des Richteramts inne haben. Fanprojekte, Polizei, Fan-, Stadionverbots- und Sicherheitsbeauftragte sollen beratend der ZAÜS zur Seite stehen. Starten soll die Einrichtung ab dem 1. Juli.
Bereits vor Verkündung der neuen Richtlinien für Stadionverbote, äußerte sich der 1. FC Kaiserslautern kritisch gegenüber der Einführung der ZAÜS. Der Verein äußerte den Wunsch einer transparenteren Kommunikation. Außerdem solle man Themen wie Stadionverbote ruhig, sachlich und faktenbasiert diskutieren. „Populistische Aussagen oder Forderungen sind in unseren Augen nicht hilfreich“, so der 1. FC Kaiserslautern. Besonders kritisierte der Club die Änderungen einer Aussprache eines Stadionverbotes von einem „soll“ zu „ist“. Konkret bedeutet das, dass wenn der Club bei einem begründeten Einzelfall kein Stadionverbot ausspricht, dass die ZAÜS eingreifen könnte, um die Entscheidungen zu ändern. Aber: die ZAÜS könne laut DFB nur bei „begründetem Antrag“ (z.B. durch Betroffene oder die Polizei) mit solchen Fällen befassen.
Wie im Artikel der Sportschau erklärt, scheint der DFB durch die Politik und Polizei unter Druck zu geraten. Die Kritik der Politik und Polizei: einige Clubs sprachen kaum oder keine Stadionverbote gegen ihre Anhänger*innen aus, obwohl es nicht an fehlenden Fällen läge. Seit 2018 sind die Zahlen der Stadionverbote konstant unter 1000. Auch der Druck aus der Politik wird größer, zum Beispiel mit der Befürchtung, dass Clubs die Mehrkosten von Polizeieinsätzen zahlen müssten. Bei Werden Bremen ist dies bereits der Fall. Fraglich dabei bleibt: Sind viele der polizeilichen Maßnahmen überhaupt nötig? Denn die Zahlen der ZIS zeigen weiterhin sinkende Fälle von Gewalt in deutschen Stadien.
Braun-Weisse-Hilfe: „Wir blicken in eine düstere Zukunft was Fanrechte betrifft“
Noch scheint trotz allem viel unklar zu bleiben. Auf unsere Fragen hat aber die BWH eine Antwort. Heute morgen veröffentlichten sie einen Offenen Brief zum Thema, bei dem unter anderem USP, AFM, der Fanclub-Sprecher*innenrat, der Supportblock und Nord Support unterschrieben haben.
Millernton: Wie steht ihr zu den Richtlinien für Stadionverbote, und der damit einhergehende ZAÜS, die der DFB am Sonntag veröffentlichte?
Braun-Weisse-Hilfe: Die neuen veröffentlichten SV-Richtlinien stellen auf jeden Fall eine Verschärfung der bisher geltenden SV-Richtlinien dar. Zwar wird immer wieder betont, „Stadionverbote werden weiterhin ausschließlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls ausgesprochen – ein Automatismus besteht ausdrücklich nicht“ und man handele mit „rechtsstaatlicher Nachvollziehbarkeit und Augenmaß“. Diese Versprechungen wurden bereits in der Vergangenheit nicht eingehalten. Für die Zukunft kann man ihnen noch weniger Glauben schenken. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten die Vergabe von Stadionverboten ein riesiges Problem. Grundlage ist hierfür vielfach lediglich ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren, also ein einfacher Tatverdacht. Von Seiten des DFB wird zwar gebetsmühlenartig wiederholt, dass eine Einzelfallprüfung vorzunehmen sei, jedoch stellen das Urteil des BGH und der in derselben Thematik ergangene Beschluss des BVerfG klar:
„Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens setze von Gesetzes wegen einen auf Tatsachen beruhenden Anfangsverdacht voraus. Da den Veranstaltern insoweit regelmäßig keine besseren Erkenntnismittel zur Verfügung stünden, dürften sich diese, so lange das Ermittlungsverfahren laufe, auf diese Einschätzung der Sicherheitsbehörden stützen. […] Dass sich die Stadionbetreiber bei noch offenem Ausgang des Ermittlungsverfahrens aber im Übrigen der Einschätzung der Staatsanwaltschaft oder Polizei anschließen können, ist nicht sachwidrig. Wegen des berechtigten Interesses der Stadionbetreiber, zur Gewährleistung der Sicherheit möglichst rasch Maßnahmen zu ergreifen, muss ihnen auch nicht zugemutet werden, zunächst das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten.“ Gerade der letzte Punkt ist die Krux an der Sache. Die Einzelfallprüfung wird regelmäßig derart ablaufen, dass sich die beschuldigte Person vor einer Stadionverbotskommission einlassen kann und den Sachverhalt aus ihrer Sicht schildert, während auf der anderen Seite das eingeleitete Ermittlungsverfahren und etwaige Stellungnahmen der Strafverfolgungsbehörden, insbesondere der Polizei, stehen. Dabei ist zu beachten, dass jeder beschuldigten Person vor rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens dringend dazu geraten wird, weder vor einer SV-Kommission noch anderswo Angaben zum Tatvorwurf zu machen, sodass faktisch nur noch die Mitteilung der Polizei verbleibt.
Nach der vorigen Fassung der SV-Richtlinie galt eine „Soll“-Vorschrift. Im Juristischen bedeutet dies, dass dem Handelnden ein Ermessen eingeräumt wird, also ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt wird. Diese wurde durch eine „Ist“-Regelung ersetzt. Dies hat zur Folge, dass bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens in den nach den neuen SV-Richtlinien normierten Fällen, grundsätzlich ein Stadionverbot auszusprechen ist und der Ermessensspielraum eingeschränkt, wenn nicht gar komplett gestrichen wird. Zwar wird in der SV-Richtlinie davon gesprochen, dass dies „unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls“ geschehen soll, fraglich bleibt jedoch, wie hieraus ein konkreter Ermessensspielraum gezogen werden soll. Durch die Umwandlung in eine „Ist“-Vorschrift werden Vereine gedrängt, Stadionverbote ohne ausreichende Tatsachengrundlage zu verhängen, anstelle der bisherigen Praxis an einigen Standorten den Ausgang des Ermittlungsverfahrens abzuwarten bzw. zumindest bis Anklageerhebung abzuwarten. Ob damit der vom BGH und BVerfG geforderten Abwägung und Einzelfallbetrachtung ausreichend Rechnung getragen wird?
Ein praktisches Beispiel liegt unserer Fanszene gerade vor. Rund um das letzte Spiel der Saison 24/25 in Frankfurt soll es zu einer Auseinandersetzung zwischen Frankfurt und Sankt Pauli Fans gekommen sein. Im unmittelbaren Nachgang wurden von verschiedenen Personen im Frankfurter Stadtgebiet, welche die Polizei der Fanszene des FC Sankt Pauli zuordnete, Personalien aufgenommen und Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ob diese an einer tatsächlichen Auseinandersetzung beteiligt waren, ist fraglich. Jüngst regte die Polizei die Erteilung von Stadionverboten an: Nach der neuen Fassung hätte Eintracht Frankfurt nun Stadionverbote verhängen müssen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nun jedoch vernünftigerweise angefangen, die Ermittlungsverfahren gegen einen Großteil der beschuldigten Fans einzustellen, da kein hinreichender Tatverdacht vorlag. Nach den neuen Richtlinien hätten die Betroffenen, deren Verfahren mangels Tatverdacht eingestellt wurden, bereits vor der Einstellung der Verfahren dennoch ein Stadionverbot absitzen müssen – ohne sich überhaupt irgendwie verdächtig bzw. strafbar gemacht zu haben.
Hinzu kommt, dass nun Stadionverbote spätestens sechs Monaten anstatt innerhalb eines Jahres nach einer möglichen Tat angeregt und verhängt werden müssen. Wer schonmal ein Strafverfahren begleitet hat oder sogar selbst Beschuldigter war, weiß, wie langsam die Mühlen der Justiz mahlen. Bereits nach den bisherigen Regeln waren erteilte Stadionverbote teilweise bereits abgesessen und ausgelaufen, als die Strafverfahren schlussendlich mit einer Einstellung oder einem Freispruch endeten. Die Stadionverbote waren demnach in der Rückschau unbegründet.
Ist das Gerecht? Das werden wohl die wenigsten mit Ja beantworten. Doch damit noch nicht genug! Geändert wurde ein Absatz, dass Stadionverbote auch ohne (!) Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen werden können, wenn bspw. ein Platzverweis ausgesprochen wurde, eine Ingewahrsamnahme erfolgte oder gefährliche Gegenstände bzw. nach der nun geltenden neuen Fassung auch Gegenstände, welche gegen das Versammlungsgesetz verstoßen und aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden zu einer Straftat verwendet werden sollten, sichergestellt werden.
Wer zum Fußball fährt weiß, wie es um die Bewegungsfreiheit und Individualität bei der Anreise steht. Platzverweise zur „Gefahrenabwehr“ sind keine Seltenheit, wenn man in einer fremden Stadt zur falschen Zeit am falschen Ort war. Auch hier dürften sich viele Sankt Pauli Fans an die Vorfälle in Frankfurt im Oktober vergangenen Jahres denken. Damals wurde gegenüber ca. 200 Sankt Pauli Fans ein Platzverweis ausgesprochen, dessen Rechtmäßigkeit bis heute mehr als fragwürdig bleibt. Indem man nun auch Gegenstände erfasst, welche gegen das Versammlungsgesetz verstoßen, eröffnet man weiterer Willkür die Tür. Wird der mitgeführte Schal zum Vermummungsgegenstand und gegen mich möglicherweise ein Stadionverbot erteilt? Wenn ja, wird dies nur im Sommer der Fall sein, wie es in der Praxis Strafverfolgungsbehörden teilweise bewerten? Ab welchen Temperaturen darf ich meinen Schal noch tragen?
Der Entscheidungsspielraum wurde massiv erweitert, die daraus resultierende Absurdität betrifft uns alle!
Ein weiteres Instrument der Verschärfung und schnelleren Erteilung von Stadionverboten stellt die ZAÜS dar. Sie hat als „Zentrale Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote“ unter anderem die Befugnisse, über Stadionverbotsverfahren Auskunft zu verlangen, den lokalen Stellen Weisungen (u.A. Festsetzung konkreter Stadionverbote) zu erteilen oder die Entscheidung an sich zu ziehen und eigenständig zu entscheiden. Ziel ist es, den lokalen SV-Kommissionen, die aus Sicht des DFB zu locker mit der Erteilung von Stadionverboten umgingen, zu einem linientreuen Verhalten zu zwingen oder als ultima ratio die Kompetenz zu entziehen. Der ohnehin schon erhöhte Druck auf die Vereine durch die neue SV-Richtlinie wird durch diese Überwachungsinstanz nochmals angezogen. Was passiert, wenn Vereine nicht spuren? Schlimmstenfalls Punktabzüge. Auch hier wird von Seiten des DFB dahingehend ausgewichen, dass dies faktisch nach der alten Richtlinie schon möglich gewesen sei. Praktisch besaßen die lokalen SV-Kommissionen aber eine eigenständige Kompetenz ohne Kontrollinstanz. Durch die neue Kontrollinstanz wird aus der Theorie nun jedoch Praxis. Die hier angesprochenen Punkte stellen nur einen Teil der Kritik an der neuen SV-Richtlinie dar. Vollumfänglich würde dies den Rahmen sprengen. Festzuhalten bleibt, dass wir in eine düstere Zukunft blicken was Fanrechte betrifft.
MT: Die Veröffentlichungen des DFB kommen nun der IMK im Juni zuvor. Erwartet ihr dort noch die Forderungen nach weiteren Verschärfungen?
BWH: Dies lässt sich nicht abschließend beurteilen. Nach unserem Wissensstand gab es intern zwischen DFB und Vereinen sowie der IMK massive Reibungspunkte. Die Verschärfung der SV-Richtlinie wird (vermutlich) nur vorerst zur Befriedigung der Forderungen aus der IMK dienen. Inwieweit diese zum jetzigen Zeitpunkt als ausreichend angenommen wird oder es jetzt schon zur Forderung weiterer Verschärfungen kommen wird, ist nicht absehbar. Festzuhalten bleibt, dass weiterhin eine repressive Politik verfolgt werden wird, um Rechte von Fußballfans bzw. grundlegende Bürgerrechte normaler Menschen, die zum Fußball gehen, massiv einzuschränken und diese einzuschüchtern. All das soll dem Ziel dienen, einen „sauberen“ Fußball zu schaffen. Dabei ist die IMK kein singuläres Ereignis. Der gesamte Prozess wird vermutlich bei der WM 2006 oder noch früher anzusetzen sein. Seitdem wurde immer wieder ein schärferen Vorgehen gegen Fußballfans thematisiert. Entsprechend populistische Forderungen werden uns auch in Zukunft weiterhin begleiten. Umso wichtiger ist es, dass die Vereine sich öffentlich für ihre Fans und deren Interessen einsetzten. Andernfalls machen sie sich zu Gejagten einer populistischen Innen- und Sicherheitspolitik.
MT: Auf der einen Seite gibt es Fälle von polizeilichen Maßnahmen, die vermuten lassen, die Zahlen bewusst nach oben zu pushen und gleichzeitig Fälle polizeilicher Gewalt gegen Fans, wie bei Werder Bremen in Wolfsburg. Aber auch Vorfälle wie bei Dynamo Dresden gegen Hertha BSC, die sich wie ein Rückschritt für die Fanproteste in diesem Thema anfühlen. Wie ordnet man solche Vorfälle ein?
BWH: Spannende Frage, die sicherlich verschiedene Sichtweisen zulässt. Inwieweit das Handeln der Fanszenen von Dynamo oder Hertha Rückschritte darstellt, wollen wir nicht bewerten. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es sich überwiegend um Einzelpersonen oder kleine Gruppen handelt, die ggf. Straftaten begehen. Hieraus darf dementsprechend niemals die Schlussfolgerung gezogen werden, dass alle Fans eines Vereins oder bestimmte Fangruppen – wie beispielsweise Ultras – kollektiv Verantwortung tragen müssen für Fehlvergehen Einzelner. Es kann nicht festgestellt werden, dass anwesende Fußballfans per se zu einem unsicheren Stadionerlebnis führen. Derartige Verschärfungen sind faktisch nicht zu rechtfertigen.
Konflikt und – im Fußball vielleicht besser passend – Rivalität sind Teil einer jeden Gesellschaft und lassen sich niemals vollständig unterbinden, besonders nicht durch Abschreckung und Sanktion. Wie von den Fanszenen in jüngster Vergangenheit dargelegt, steht fest, dass die meisten Verletzungen weiterhin durch Polizeigewalt oder den Einsatz polizeilicher Mittel wie Pfefferspray entstehen. Der Anteil an Verletzten durch Straftaten von Einzelnen ist verschwindend gering, gemessen an der immer größer werdenden Anzahl von Fans in den Stadien. Dennoch wird in der Diskussion keinesfalls eine Verschärfung der strafrechtlichen Verfolgung von Polizisten oder eine Abrüstung bzw. Reduzierung von Polizeieinsatzkräften gefordert. Zwar kann man in Hamburg allmählich einen Abbau der eingesetzten Polizeikräfte an Spieltagen beobachten, was wir sehr begrüßen. Dabei bleibt jedoch zu hoffen, dass im Gegenzug keine anderen repressiven Mittel und Kollektivstrafen treten, sondern die Politik einsieht: Fußball Fans sind kein Sicherheitsrisiko.
Fankultur erhalten, Fanrechte stärken
Vielen Dank an die BWH für diese ausführlichen Antworten. Doch die Aussichten scheinen alles andere als rosig. Fanrechte geraten zunehmen in Gefahr, und somit auch die Fankultur in deutschen Stadien. Obwohl sie doch für die einzigartige Atmosphäre sorgt. Mit der Sommerpause bleibt es spannend, ob und welche Proteste aus den Fanszenen noch auf uns zu kommen. Mit Sicherheit werden sie unterstützenswert sein und nun gilt es, dass alle zusammenhalten, um die Fankultur zu retten. Egal in welcher Kurve man steht.
Immer weiter vor!
// Nina
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